Degeal

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

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Anmeldung

Um einen Platz bei den Angeboten von De Ge Al zu sichern, bitten wir um Ihre Online-Buchung sowie um das Ausfüllen des Aufnahmebogens, gerne per Fax. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs bei De Ge Al bearbeitet und bestätigt. Dabei wird darauf hingewiesen, dass sich De Ge Al von Massenveranstaltungen distanziert und die Gruppen nicht größer als bis zu 20 Personen sein werden, bei Kindercamps (Fußballcamp/Deutsch-Französisches Sprachcamp) bis zu 30 Personen. Sie tätigen also Ihre Anmeldung auf auserwählte und sehr begrenzte Teilnehmerplätze, was Ihnen persönlich in der Betreuung und für das Erleben von Deutschland einen enormen Vorteil bringt.

Mit der Anmeldung wird eine Anzahlung in Höhe von 20% des kompletten Buchungspreises fällig, zahlbar per Überweisung direkt im Anschluss an Ihre Buchung. Die Bankdaten von De Ge Al werden Ihnen nach Ihrer Buchung zugesandt. Der Restbetrag ist spätestens 6 Wochen vor Beginn der Reise zu zahlen.

Sollte uns der Eingang des Reisepreises nicht in voller Höhe vorliegen, kann an den Leistungen von De Ge Al nicht teilgenommen werden. Dies gilt auch für die Leistungen, die von Kindern in Anspruch genommen werden sollen. Die Erziehungsberechtigten verpflichten sich ausdrücklich, den Reisepreis bis vor Beginn der Reise in voller Höhe zu zahlen. Ein Anspruch von De Ge Al auf die Erstattung des Reisepreises bleibt bestehen.

 

Programm

Der Leistungsumfang von De Ge Al mit den auf der Homepage unter Kids, Teens, Studenten, Business, Senioren und Familien genannten Beispielen eines Aufenthalts richtet sich nach der Saison, nach Wetterverhältnissen, nach regionalen Spezialangeboten, nach Öffnungszeiten, nach Teilnehmerinteressen, etc. Daher sind die Beispiele auf der Homepage etwas allgemeiner formuliert. Soviel sei gesagt: De Ge Al setzt bei den Aufenthalten auf wiederkehrende Teilnehmer, also langfristige Kundenbeziehungen, und sucht daher für die Gruppen und Einzelpersonen immer nach optimalen Lösungen in der Hoffnung des Gefallens und einer erneuten Buchung seitens der Teilnehmer oder sogar deren Freunde und Bekannte. Bedenken Sie auch, dass man Insider einer Sprache oder einer Kultur nicht mit einem einzigen Aufenthalt im fremden Land wird, sondern immer mit vielen Aufenthalten über Jahre hinweg. De Ge Al sorgt dabei für Abwechslung, selbst für diejenigen, die bereits mehrmals an den Programmen von De Ge Al teilgenommen haben. Dafür gibt es immer noch jede Menge zu entdecken!

 

Rücktritt

Ein Rücktritt der gebuchten Leistung ist bis zu 6 Wochen vor dem Beginn der Reise möglich und muss schriftlich per Post oder Fax dargestellt werden. Entscheidend für die Akzeptanz des Rücktritts ist der nachweisliche Eingang bei De Ge Al. Im Falle eines wirksamen Rücktritts wird die Anzahlung in Höhe von 20% einbehalten. Der Restbetrag wird zurückerstattet. Sollte der Rücktritt später als 6 Wochen vor Reisebeginn erfolgen, kann keine Rückerstattung mehr gewährt werden.

 

Unterbrechung des Aufenthalts bzw. Abbruch

Für Personen, die die Leistungen von De Ge Al unterbrechen oder abbrechen, kann keine Rückerstattung der in Anspruch genommenen Leistungen bzw. Zahlungen gewährt werden. Bei Fehlverhalten von Kids oder Teens, das zum Abbruch der Reise seitens De Ge Al führen könnte, ist eine Erstattung von Leistungen oder Zahlungen ausgeschlossen. Dabei wird darauf hingewiesen, dass es sich bei De Ge Al um einen werteorientierten Aufenthalt mit Respekt und Toleranz gegenüber allen Nationen handelt.

Personen mit ansteckenden Krankheiten können an den Leistungen von De Ge Al nicht teilnehmen, damit sie andere Teilnehmer möglichst nicht gefährden. Sollte ein Teilnehmer ärztlichen Rat oder Hilfe benötigen, gehen alle Zusatzkosten zulasten des Teilnehmers bzw. bei Kids und Teens zulasten der Erziehungsberechtigten. Sollte De Ge Al in Vorleistung treten, z.B. mit Fahrten zu Krankenhäusern oder Ärzten oder mit notwendiger medizinischer Versorgung, sind De Ge Al diese Kosten nach Vorlage der Quittungen unverzüglich zu erstatten. 

 

Haftung

De Ge Al übernimmt keine Haftung für Schäden der Gesundheit oder sonstige Schäden von Teilnehmern oder dritten Parteien, es sei denn, diese sind durch das Verschulden des Aufsichtspersonals von De Ge Al entstanden. Leichte Fahrlässigkeit wird ebenfalls ausgeschlossen. Schäden sind von der Versicherung der Teilnehmer hinsichtlich Haftpflicht- und Unfallversicherung bzw. bei Kids und Teens hinsichtlich der Familienversicherung zu übernehmen. De Ge Al rät dringend, diese Versicherungen im Hinblick auf Versicherungsschutz bei Auslandsaufenthalten zu überprüfen.

De Ge Al haftet nicht bei Verlust, Diebstahl oder Beschädigungen von Gegenständen, die mitgebracht werden. Kosten für Beschädigungen am Eigentum von De Ge Al oder dritter Parteien, die nachweislich durch das Verhalten von Teilnehmern verursacht wurden, müssen von dem Teilnehmer/den Teilnehmern selbst getragen werden. Bei Kids und Teens sind sie von den Erziehungsberechtigten zu tragen. Teure elektronische Geräte, Echtschmuck oder sonstige Wertgegenstände unterliegen der besonderen Obacht der teilnehmenden Besitzer/Eigentümer. Sie passen selbst darauf auf oder sollten diese im Heimatland belassen.

 

Salvatorische Klausel

Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein, so ist De Ge Al berechtigt, diese durch eine wirksame Bestimmung mit derselben Zweckrichtung zu ersetzen. Der Teilnehmer verpflichtet sich, dieser Bestimmung zuzustimmen, ggf. auf Verlangen auch schriftlich. Er kann die Zustimmung verweigern, wenn die neue Bestimmung für ihn nachteiliger sein sollte. Ansonsten gelten die üblichen gesetzlichen Regelungen nach deutschem Recht.

 

Stand: 20.09.2021

 

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